Alle Leistungen der Pflegeberatung in einem Überblick.
Bitte wenden Sie sich direkt an mich, wenn Sie Fragen haben. Ich kann Sie in einem persönlichen Gespräch über alle Leistungen und Ansprüche gegenüber der Pflegeversicherung aufklären.
Die Pflegeberatungen nach § 37 Abs. 3 SGB XI erfolgen kostenlos, da die Kosten für diese von den Pflegekassen übernommen werden.
Andere Beratungsleistungen können nicht mit Pflegekasse abgerechnet werden. Für diese fachliche und unabhängige Beratungen stelle ich eine Dienstleistungsrechnung aus. Diese erkläre und bespreche ich mit Ihnen zu Beginn meiner Beratungstätigkeit. Die Details finden Sie in meinem Beratervertrag.
Welchen Mehrwert haben Sie durch meine Leistungen:
Die Häufigkeit der Beratungsbesuche richtet sich nach dem Pflegegrad und ist für Pflegegeldempfänger verpflichtend. Für Empfänger von Pflegesachleistungen besteht keine gesetzliche Vorgabe, kann jedoch auf Wunsch in Anspruch genommen werden.
Pflegegeldempfänger / verpflichtend:
Pflegegrad 2 = halbjährlich
Pflegegrad 3 = halbjährlich
Pflegegrad 4 = vierteljährlich
Pflegegrad 5 = vierteljährlich
Empfänger von Pflegesachleistungen:
Pflegegrad 2 = halbjährlich
Pflegegrad 3 = halbjährlich
Pflegegrad 4 = halbjährlich
Pflegegrad 5 = halbjährlich
Für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 kann der Qualitätssicherungsbesuch halbjährlich abgerufen werden.
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